Nachdem der Bund ebenfalls ein Soforthilfe-Programm aufgelegt hat, können nun über die Verzahnung der beiden Hilfsprogramme auch in Bayern höhere Konditionen beantragt werden. Soforthilfe Corona dient zur Sicherung der Existenz des Unternehmens, nicht dafür den Gewinn zu ersetzen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Maßnahme ist ein staatlicher Zuschuss und muss nicht zurückbezahlt werden.
Wer bereits einen Antrag gestellt hat, für den besteht die Möglichkeit einen neuen elektronischen Antrag zu stellen. Wichtig dabei ist, dass Du nicht den Differenzbetrag zwischen bislang beantragter oder erhaltener Soforthilfe beantragst, sondern den Gesamtbetrag deines seit dem 11. März 2020 entstandenen Liquiditätsengpasses. Bewilligt und ausbezahlt wird dann der Differenzbetrag.
Höhe der Soforthilfe
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
- bis zu 5 Erwerbstätige 9.000 Euro,
- bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro,
- bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro,
- bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro.
Obergrenze für die Höhe der Finanzhilfe ist der Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses.
Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:
- Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
- Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
- Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
- Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Landwirtschaftsbetriebe und gemeinnützige Unternehmen
Ab 20. April können auch Landwirtschaftsbetriebe mit Primärproduktion und wirtschaftlich tätige gGmbHs (z. B. Bildungseinrichtungen, Vereinscafés, Jugendzentren, Pflegeeinrichtungen, Frauenhäuser) mit mehr als 10 Beschäftigten Soforthilfe erhalten. Wichtig: Eine Antragseingabe vor dem 20. April 2020 führt systembedingt zur Ablehnung. Also erst nach dem 20. April beantragen.
Was bedeutet Liquiditätsengpass?
Wenn die Einnahmen eines Unternehmens nicht mehr ausreichen, um die laufenden Kosten für den Sach- und Finanzaufwand in den auf die Antragsstellung folgenden drei Monaten zu bezahlen. Dazu zählen gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten, Marketing-Maßnahmen etc. Wichtig: Private und sonstige (= auch betriebliche) liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
Personalkosten sind nicht abgedeckt
Gerade für Freiberufler wie Künstler und Musiker, die keine hohen Sach- und Finanzaufwände haben, steht die Frage im Raum wie sie ihren Lebensunterhalt finanzieren sollen. Denn Soforthilfe Corona bezieht sich auf die Sicherung des Betriebs, nicht aber auf die Sicherung des privaten Lebensunterhalts. Das bedeutet: Personalkosten können nicht mit einberechnet werden.
In diesem Fall wurde der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Die Selbstständigkeit kann weiterhin verfolgt werden.
- Stefan Bob Meitinger bei »MENSCH,MONTAG.« #88
- Rocket Pitches 2024 – Jetzt bewerben!
- Anahit Chachatryan bei »MENSCH, MONTAG.« #87
- Karo Hofmann bei »MENSCH, MONTAG.« #86
- A³ Fachkräftekampagne: So sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens in Augsburg
- Sei dabei, wenn Digitalisierung zum Leben erwacht! #sparkscon24