1. Anbieterin, Geltungsbereich, Begriffe

  1. Anbieterin und Betreiberin von NETZ & WERK ist Anahit Hagemann, Im Bleidenberg 4, 56077 Koblenz (nachfolgend „Anbieterin“). Kontakt gemäß Impressum.
  2. Diese AGB gelten für alle Verträge über:
    • (a) Nutzung der Plattform/Community/Netzwerkfunktionen,
    • (b) Mitgliedschaften,
    • (c) Beratungs-, Agentur-, Marketing-, Content-, Workshop-, Event- und sonstige Dienstleistungen (zusammen „Leistungen“).
  3. Abweichende AGB von Kund:innen/Nutzer:innen gelten nur, wenn die Anbieterin deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt.
  4. Verbraucher:in i.S.d. § 13 BGB, Unternehmer:in i.S.d. § 14 BGB.

2. Vertragsschluss, Unterlagen, Rangfolge

  1. Angebote sind – sofern nicht anders ausgewiesen – 14 Kalendertage gültig.
  2. Vertragsschluss erfolgt durch (i) Annahme/Bestätigung (z.B. per E-Mail, Tool, Buchung, Signatur) oder (ii) Inanspruchnahme der Leistung nach vorherigem Hinweis auf diese AGB.
  3. Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit und ggf. Servicelevel ergeben sich aus Angebot/Auftrag/Leistungsbeschreibung. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
    1. Individualvertrag/Angebot/Auftragsbestätigung,
    2. Anlagen/Leistungsbeschreibungen/Preislisten,
    3. diese AGB.

3. Leistungsarten, Definition „Arbeitsergebnis“

  1. Die Anbieterin betreibt ein Netzwerk/Plattform mit Inhalten, Community-Funktionen und Mitgliedschaftsfeatures.
  2. Zusätzlich erbringt die Anbieterin Beratungs-/Agenturleistungen (u.a. Strategie, Kampagnen, Content, Betreuung, Workshops, digitale Produkte/Deliverables).
  3. Arbeitsergebnis ist jede von der Anbieterin im Rahmen eines Auftrags bereitgestellte Leistungskomponente, insbesondere:
    • Konzepte, Strategiepapiere, Redaktions-/Content-Pläne,
    • Designs/Layouts, Texte, Foto/Video-Material, Vorlagen,
    • Reports, Analysen, Protokolle,
    • E-Mails, Telefonate,
    • bereitgestellte Dateien/Links/Ordner, Zugänge, Setups,
    • live geschaltete oder zur Freigabe bereitgestellte Inhalte/Kampagnen,
    • sonstige Deliverables, die in Angebot/Briefing als Ergebnis definiert sind.
  4. Einordnung als Dienstverträge bei Dauerschuldverhältnissen
    • Soweit Leistungen der Anbieterin fortlaufend oder wiederkehrend erbracht werden (insbesondere Beratungs-, Betreuungs-, Marketing-, Netzwerk-, Community-, Hosting-, Strategie- oder Supportleistungen), werden diese als Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB geschlossen.
    • Gegenstand dieser Verträge ist die Tätigkeit der Anbieterin, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder messbarer Erfolg. Die Anbieterin schuldet insbesondere keine Umsatzsteigerung, Reichweite, Conversions, Leads, Rankings, Abschlusszahlen oder sonstige Erfolgskennzahlen, sofern diese nicht ausdrücklich individualvertraglich als geschuldeter Erfolg vereinbart wurden.
    • Bei Dienstverträgen ist eine Abnahme nicht erforderlich. Es genügt, dass die Anbieterin die vereinbarte Tätigkeit erbringt und den hierfür angefallenen Zeitaufwand oder Leistungsumfang dokumentiert.

4. Nutzerkonto, Zugangsdaten, Sperrung

  1. Für bestimmte Funktionen ist Registrierung erforderlich. Angaben müssen richtig und aktuell sein.
  2. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Verdacht auf Missbrauch ist unverzüglich zu melden.
  3. Die Anbieterin darf Accounts vorübergehend sperren oder löschen, wenn
    • (a) erhebliche/wiederholte AGB- oder Rechtsverstöße vorliegen,
    • (b) ein Sicherheits-/Missbrauchsverdacht besteht,
    • (c) Zahlungsrückstände bestehen und eine angemessene Nachfrist erfolglos ablief.

5. Community-Regeln, unzulässige Inhalte

  1. Untersagt sind insbesondere rechtswidrige, beleidigende, verleumderische, volksverhetzende, pornografische, menschenverachtende Inhalte, Inhalte mit Strafanleitung, Spam, Kettenbriefe sowie schädliche Software.
  2. Links sind nur zulässig, sofern sie nicht auf rechtswidrige Inhalte oder reine Fremdwerbung außerhalb des Plattformzwecks verweisen.
  3. Die Anbieterin darf Inhalte entfernen/sperren und bei Bedarf Nutzerdaten im rechtlich zulässigen Umfang zur Rechtsdurchsetzung oder an Behörden herausgeben.

6. Nutzergenerierte Inhalte – Rechte, Freistellung

  1. Nutzer:innen sind für ihre Inhalte allein verantwortlich und sichern zu, alle Rechte/Einwilligungen (insb. Bildrechte) zu besitzen.
  2. Mit dem Einstellen räumt der/die Nutzer:in der Anbieterin ein einfaches, räumlich/zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, Inhalte zum Betrieb und zur Bewerbung von NETZ & WERK zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und technisch zu bearbeiten (z.B. Format).
  3. Nutzer:innen stellen die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, soweit sie die Rechtsverletzung zu vertreten haben, inkl. angemessener Rechtsverfolgungskosten.

7. Verfügbarkeit, Wartung

  1. Keine Gewähr für unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Wartung/Updates/Störungen können Einschränkungen verursachen.
  2. Nutzer:innen sind für angemessenen Geräteschutz und Datensicherung selbst verantwortlich.

8. Mitwirkungspflichten Kund:in

  1. Kund:innen liefern erforderliche Inhalte, Zugänge, Freigaben und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig.
  2. Verzögerungen/Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten der Kund:innen; Termine verschieben sich entsprechend.
  3. Bei ausbleibender Mitwirkung trotz Nachfrist kann die Anbieterin Leistungen aussetzen oder außerordentlich kündigen und den bis dahin entstandenen Aufwand zzgl. entgangenem Gewinn abrechnen.

9. Vergütung, Abrechnung, Verzug, Zurückbehaltungsrecht

  1. Vergütung gemäß Angebot/Preisliste; netto zzgl. USt., sofern nicht anders ausgewiesen.
  2. Wiederkehrende Leistungen werden – sofern vereinbart – im Voraus abgerechnet.
  3. Bei Verzug ist die Anbieterin berechtigt,
    • Leistungen bis zum Ausgleich zurückzuhalten,
    • Verzugszinsen nach Gesetz zu verlangen,
    • angemessene Mahn-/Beitreibungskosten geltend zu machen.
  4. Die Anbieterin hat bis zur vollständigen Zahlung ein Zurückbehaltungsrecht an nicht übergebenen Arbeitsergebnissen; Nutzungsrechte nach Ziff. 12.2 gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
  5. Konzeptions-, Pitch- und Vorleistungen
    • Leistungen der Anbieterin im Vorfeld eines möglichen Vertragsschlusses, insbesondere Analysen, Recherchen, strategische Überlegungen, Konzeptentwürfe, Präsentationen, Designskizzen oder vergleichbare Vorleistungen, erfolgen gegen Vergütung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
    • Kommt ein Vertrag über die Umsetzung nicht zustande, ist die Anbieterin berechtigt, diese Leistungen nach vereinbartem Präsentationshonorar oder – mangels Vereinbarung – nach ihrem üblichen Stundensatz abzurechnen.
    • Eine Nutzung der im Vorfeld überlassenen Konzepte, Entwürfe oder Ideen durch den/die Kund:in oder Dritte ist ohne gesonderte Nutzungsvereinbarung unzulässig.

10. Abnahme, Prüffrist, Rüge

10.1 Unternehmer:innen (B2B)

  1. Kund:innen prüfen Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Bereitstellung/Übergabe.
  2. Rügen/Beanstandungen sind innerhalb von 4 Wochen ab dem späteren der folgenden Zeitpunkte in Textform mitzuteilen:
    • (a) Zugang des Arbeitsergebnisses (Bereitstellung/Übergabe), oder
    • (b) Zugang der dazugehörigen Rechnung.
      Die Rüge muss die Abweichung konkret beschreiben (was fehlt/was ist falsch/welche Spezifikation).
  3. Erfolgt keine ordnungsgemäße Rüge innerhalb der Frist, gilt:
    • (a) bei werkvertraglichen Leistungen: Abnahme als erklärt und Leistung als vertragsgemäß,
    • (b) bei dienstvertraglichen Leistungen: Leistung als vertragsgemäß erbracht und genehmigt.
  4. Versteckte Mängel, die trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
  5. Unberührt bleiben Ansprüche bei arglistigem Verschweigen.
  6. Zeitbasierte Vergütung bei Dienstverträgen
    • Bei Dienstverträgen erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, Leistungsfenstern oder vereinbarten Betreuungspauschalen. Maßgeblich ist die tatsächlich erbrachte Tätigkeit der Anbieterin, nicht ein bestimmtes Ergebnis.
    • Die Anbieterin ist berechtigt, Tätigkeiten in geeigneter Form zu dokumentieren z.B. in einer Excel-Tabelle. Diese Dokumentation gilt als ausreichender Nachweis der Leistungserbringung, sofern der/die Kund:in nicht innerhalb der Frist nach Ziffer 10 begründet widerspricht.

10.2 Verbraucher:innen (B2C)

  1. Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, gilt die gesetzliche Regelung.
  2. Eine Abnahmefiktion greift nur, wenn die Anbieterin eine angemessene Abnahmefrist setzt und ausdrücklich auf die Folgen hinweist.

11. Laufzeit, Kündigung, Verlängerung

  1. Mitgliedschaften und Service-/Betreuungsverträge sind Dauerschuldverhältnisse. Soweit nicht anders vereinbart: Mindestlaufzeit 12 Monate.
  2. Unternehmer:innen (B2B): Kündigung ordentlich mit Frist von 6 Monaten zum Laufzeitende. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate.
  3. Verbraucher:innen: Es gelten die jeweils zwingenden gesetzlichen Regelungen. Soweit diese AGB strengere Fristen/Verlängerungen vorsehen, gilt automatisch die gesetzlich zulässige Regelung.
  4. Kündigungen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail).
  5. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtiger Grund für die Anbieterin liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, schweren Community-/Rechtsverstößen oder nachhaltiger Mitwirkungsverweigerung.

12. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Referenzen

  1. Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Nutzungsrechte gehen – sofern nicht anders vereinbart – erst nach vollständiger Zahlung und nur im vereinbarten Umfang auf Kund:innen über.
  3. Kund:innen sichern zu, dass bereitgestellte Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. alle erforderlichen Rechte eingeräumt wurden; andernfalls Freistellung.
  4. Die Anbieterin darf Kund:innen und Ergebnisse als Referenz nennen (Name/Logo/kurze Case-Beschreibung), sofern Kund:innen dem aus berechtigten Gründen in Textform widersprechen.

13. Social-Media-Accounts, Zugänge, Admin-Treuhand

  1. Soweit die Anbieterin Social-Media-Profile, Werbekonten, Seiten, Business-Manager oder vergleichbare Accounts (zusammen „Accounts“) für Kund:innen einrichtet oder verwaltet, richtet sich die technische Inhaberschaft nach den Regeln der jeweiligen Plattform.
  2. Grundsatz: Accounts werden – soweit plattformseitig möglich – im Namen der Kund:innen eingerichtet; die Anbieterin erhält die zur Vertragserfüllung notwendigen Admin-/Manager-Rechte.
  3. Kund:innen sind verpflichtet, der Anbieterin alle erforderlichen Zugänge und Berechtigungen rechtzeitig bereitzustellen und dauerhaft funktionsfähig zu halten.
  4. Sicherungsrecht bei Verzug/Vertragsende:
    • (a) Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Vertragsverletzung darf die Anbieterin Admin-Leistungen aussetzen und die Veröffentlichung/Schaltung bis zur Klärung stoppen.
    • (b) Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, Admin-Leistungen fortzusetzen, solange berechtigte offene Forderungen bestehen.
    • (c) Kund:innen erhalten auf Verlangen eine geordnete Übergabe der von der Anbieterin herausgabefähigen Materialien/Arbeitsergebnisse nach Zahlungsausgleich.
  5. Die Anbieterin schuldet keine Übertragung/„Verkauf“ von Plattform-Accounts, soweit dies plattformseitig unzulässig oder technisch nicht möglich ist. Sie schuldet jedoch die Mitwirkung an einer zulässigen Übergabe (z.B. Rollenwechsel, Admin-Entzug, Export von Assets), sobald offene Forderungen beglichen sind.

14. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über Geschäftsgeheimnisse und nicht öffentliche Informationen; gilt auch nach Vertragsende.
  2. Offenlegung nur, wenn gesetzlich/behördlich verpflichtend.

15. Haftung

  1. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  4. Keine inhaltliche Verantwortung für nutzergenerierte Inhalte und Inhalte Dritter; bei Hinweis wird im Rahmen der gesetzlichen Pflichten reagiert.

16. Events / Veranstaltungen

Veranstaltungen von NETZ & WERK sind Netzwerk-, Austausch- und Communityformate ohne sportlichen, medizinischen, therapeutischen oder sicherheitsüberwachten Charakter. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und in eigener Verantwortung.

Teilnehmer:innen sind verpflichtet, die örtlichen Gegebenheiten eigenständig zu prüfen, Anweisungen der Veranstalterin sowie der jeweiligen Location zu beachten und sich so zu verhalten, dass weder sie selbst noch Dritte gefährdet werden. Begleitpersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für mitgebrachte Kinder.

Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für bestimmte Erfolgsergebnisse der Teilnahme sowie keine Haftung für persönliche Gegenstände, Garderobe oder eingebrachte Sachen der Teilnehmer:innen.

Die Anbieterin haftet für Schäden nur,

  • a) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • c) bei zwingender gesetzlicher Haftung.

Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung der Veranstaltungsräumlichkeiten, der Teilnahme an Programmpunkten oder aus Handlungen anderer Teilnehmer:innen entstehen.

Soweit Veranstaltungen in Räumen oder auf Flächen Dritter stattfinden, trifft die Anbieterin keine Haftung für die Beschaffenheit der Räumlichkeiten, Verkehrssicherungspflichten oder Sicherheitsvorkehrungen des jeweiligen Betreibers.

Mit Betreten der Veranstaltung erkennen Teilnehmer:innen an, dass sie eigenverantwortlich handeln und für ihr Verhalten selbst einstehen.


17. Änderungen dieser AGB

  1. Änderungen sind zulässig, wenn sachliche Gründe bestehen (Rechtslage, Sicherheit, Leistungsanpassung, Prozessänderung) und Kund:innen nicht unangemessen benachteiligt werden.
  2. Information in Textform; Widerspruchsfrist mindestens 14 Tage. Bei Nichtwiderspruch gelten Änderungen als angenommen; Hinweis auf Rechtsfolge erfolgt deutlich.
  3. Bei Widerspruch kann die Anbieterin Dauerschuldverhältnisse ordentlich kündigen.

18. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung

  1. Unternehmer:innen dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  2. Abtretung durch Kund:innen nur mit Zustimmung der Anbieterin in Textform, soweit Unternehmer:in.
  3. Zurückbehaltungsrechte nur aus demselben Vertragsverhältnis.

19. Schlussbestimmungen, Recht, Gerichtsstand, Salvatorik

Salvatorische Klausel in zulässiger Form: Unwirksames wird durch wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Deutsches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

Gerichtsstand für Unternehmer:innen: Augsburg.

Version 2, Stand November 2020