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Milliarden-Hilfspaket für Selbstständige von der Regierung geplant

Mit der Maßnahme “Soforthilfe Corona” in Bayern deutet sich bereits an: In der Coronakrise können wir nicht nur an das Gesundheitssystem und an große Unternehmen denken, sondern auch an Selbstständige, Freiberufler und Kunstschaffende. Bayern macht es vor. In Eilmeldungen der Zeit und Spiegel, die als Quellen die Deutsche Presse-Agentur angeben, ist die Rede von 40 bis 50 Milliarden Euro, die die Bundesregierung als Hilfspaket für “Solo-Selbstständige”.

Ein Teil des Hilfspakets soll als Zuschuss an Kleinst- und Ein-Mann-Unternehmen vergeben werden, ein anderer als Darlehen ausbezahlt werden. Auch hier will die Bundesregierung ähnlich wie bei der bayerischen Maßnahme “Soforthilfe Corona” im Nachhinein prüfen, ob die Begünstigten, die Hilfe wirklich benötigt haben. Zuschüsse könnten dann gegebenenfalls in Darlehen umgewandelt werden und nicht Berechtigte müssten das Geld zurückbezahlen.

Viele Fragen sind jedoch unklar:

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  • Werden es Kredite sein oder Förderungen, die nicht zurückbezahlt werden müssen? Wie ist die Verteilung?
  • Wer übernimmt die Bürgschaft, Bund oder Banken?
  • Wer ist Antragsberechtigt?
  • Werden GbRs, kleine UGs und Kunstschaffende ebenfalls unterstützt oder nur “Solo-Selbstständige”?
  • An welche weiteren Bedingungen ist es gekoppelt?
  • Ist ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht vorrübergehend doch die bessere und unbürokratische Lösung?
  • Muss es an eine Stundung von Steuer- und Versicherungsabgaben gekoppelt sein?

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Verfasst von Anahit Chachatryan

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