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Gastronom im Kö-Park für den Augsburger Stadtsommer 2022 gesucht!

© Stefan Mayr, Augsburg Marketing

Eine leichte Sommerbrise, strahlender Sonnenschein und ein kaltes Getränk in der Hand. Im Strandkorb unter schattigen Bäumen sitzend der Live Musik lauschen. Klingt nach Kurzurlaub? Tatsächlich verbrachten Augsburger:innen 2021 ihre Sommerabende so im Kö-Park. Das Konzept ist einfach erklärt: Ein Mix aus Kultur und Biergarten. Kulturbiergarten. Damit der Kö-Park auch dieses Jahr zum Sommer-Highlight wird, sucht Augsburg Marketing im Auftrag der Stadt Augsburg und im Rahmen des Augsburger Stadtsommers 2022 nach einem Gastronomen oder einer Gastronomin und Konzeptideen 2022 für den Kö-Park.

Augsburger Stadtsommer 2022 mit einem Gastro-Kultur-Highlight im Kö-Park

Der Königsplatz-Park ist mit seiner zentralen Lage ein Knotenpunkt für öffentliche Verkehrsmittel und Treffpunkt für viele Menschen. Von hier aus geht es oft zum Schlendern, Shoppen und Verweilen in die Altstadt. Als zentrale Anlaufstelle spielt sie auch im Konzept des Augsburger Stadtsommers 2022 eine besondere Rolle. Deswegen hat Augsburg Marketing im Auftrag der Stadt Augsburg ein Interessenbekundungsverfahren für den Königsplatz-Park eingeleitet.

Dafür wird ein Gastronom im Kö-Park gesucht, der einen Teil des Platzes im Rahmen des Augsburger Stadtsommers betreut. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf eine gastronomische Nutzung mit einem ergänzenden kulturellen Angeboten auf einer Sommerbühne gerichtet. Bis zum 15. März 2022 können Konzepte und Vorschläge bei Augsburg Marketing eingereicht werden.

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Hard Facts für Gastronom:innen: Vorgaben und Zuschüsse

Allgemeines:

  • Bewerbungsfrist: 15. März 2022
  • Betriebszeiten: 1. Juni bis einschließlich 14. September 2022 (inkl. Abbau). Der Biergarten muss bis mindestens Ende August betrieben werden.
  • Garantierte Öffnungszeiten: Kernöffnungszeiten an mindestens vier bis fünf Tagen pro Woche ab 17 Uhr und am Samstag ab 11 Uhr. Abweichungen nur bei Regen und Unwetter.
  • Sondernutzungsgebühren: Gemäß Stadtratsbeschluss vom 24.02.2022 werden keine Sondernutzungsgebühren erhoben (BSV/22/07707276).
  • Veranstalter: Der Betreiber ist Veranstalter und muss entsprechende Genehmigungen bei der Ordnungsbehörde einholen.

Sommerbühne und Kulturprogramm:

  • Bühnenprogramm: Einbindung von Akteuren aus dem Kulturbereich an mindestens 3 Tagen pro Woche mit vorzugsweise lokalen Künstlern (Nachwuchsförderung) beziehungsweise Einbindung der lokalen Clubszene. Denn das Programm beziehungsweise die Aufwendungen für Gagen ist förderungsfähig. Dafür bitten wir um einen Vorschlag für Ideen für das Bühnenprogramm mit Kostenvoranschlag, um den genauen Förderungsbedarf zu ermitteln.
  • Sommerbühne: Die Sommerbühne (Bühnenmiete und Technik) wird aus dem Fond „Innenstädte beleben“ mit bis zu 8.000 Euro (netto) bezuschusst.

Unterlagen zur Bewerbung

Bei Interesse sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Kurzvorstellung des Betreibers.
  • Platz- und Gestaltungskonzept (inkl. Lageplan).
  • Vorschlag für ein vielfältiges Bühnenprogramm an mind. 3 Tagen pro Woche, inkl. Kostenschätzung.
  • Grober Projekt-/Zeitplan.

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Verfasst von Duc Viet Phan

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